Technik
Alle YAMAHA - Außenborder (2-Takt und 4-Takt) ab dem Modelljahr 2003 können mit Kraftstoff, der eine Beimischung von max. 10% Bioethanol (E10) besitzt, betrieben werden.
Vor 2003 waren Kraftstoffe mit höherer Ethanolbeimischung in Europa nicht üblich. Daher ist die Verträglichkeit für Außenborder älterer Modelljahre unbekannt. Bei der Nutzung von Kraftstoff mit einer Beimischung von 10% Ethanol (E10) ist es sehr empfehlenswert einen Kraftstofffilter (min 10µ) mit Wasserabscheider zwischen dem Kraftstofftank im Boot und dem Außenborder zu installieren.
Ethanol hat die Eigenschaft Feuchtigkeit aufzunehmen. Feuchtigkeit kann zu Korrosion und Verschmutzung im Kraftstoffsystem führen und macht dann zusätzliche Pflege und Wartungsarbeiten am Kraftstoffsystem erforderlich.
Ist es nicht möglich einen zusätzlichen Filter einzubauen, z. B. bei den kleineren, tragbaren Außenbordern mit integriertem Tank (z. B. F2,5A oder F4B usw.), ist der Kraftstoff möglichst innerhalb von 6 Wochen zu verbrauchen.
Auch sollte bei Lagerung länger als 6 Wochen das Kraftstoffsystem entleert werden. Kraftstoff mit mehr als 10% Ethanolbeimischung ist seitens YAMAHA nicht empfohlen und führt zum Verlust der Garantie. Außenborder vor dem Modelljahr 2003 können nicht zur Nutzung von E10 (Kraftstoff mit 10% Ethanolbeimischung) umgerüstet werden. Sie sind auf die bisherigen Kraftstoffsorten angewiesen.
Für fast alle Außenborder ist mindestens die Sorte Normal, bleifrei vorgeschrieben.
Der Außenborder kann also auch mit dem bisherigen Super oder Super Plus betrieben werden. Nach bisherigem Kenntnisstand wird das bisherige Super noch bis mindestens Ende 2013 angeboten. Das jetzige Super Plus (98 ROZ), welches ebenfalls keine weitere Bioethanolbeimischung erhalten soll, wird über 2013 hinaus im Handel bleiben.
Quelle: Techn. Info. Yamaha 2011